Im Rahmen der 10 Punkte zur Umsetzung des Handlungsprogramms Wohnen bzw. des Baulandmanagements ab 2020 schlägt die Verwaltung vor, 15% der entstehenden Wohnflächen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung zu stellen und nochmal 15% für Haushalte, deren Haushaltseinkommen die vorgenannte Einkommensgrenze um maximal 22% übersteigt. Also insgesamt 30 % des neu zu schaffenden Wohnraums. Diese Vorgaben der Verwaltung halten wir für ausreichend.
Die Linke schlägt vor, die erstgenannte Gruppe auf 30 % anzuheben. So würden 45% sozial gebundener Wohnraum entstehen. Diese Gesamtzahl an preisgebundenen Wohnraums in neu zu entwickelnden Gebieten erscheint uns zu hoch, die Forderung ist zu pauschal gehalten. Künftig werden überwiegend großflächige Wohnquartiere entwickelt. Dort pauschal 45% gebundenem Wohnraum zu schaffen, hat Auswirkungen die soziale Struktur des Quartiers, gegebenenfalls führt das zu einer Überforderung. Eine ausgewogene Mischung aller Einkommensgruppen, die auch ein gutes soziales Miteinander fördert, wäre nicht zu realisieren.