27. Juni 2020 | Archiv

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Das eigent­liche Heidelberg.….

Nachdem wir heute in der RNZ lesen, dass “Radfahrer auf dem Philo­so­phenweg ‘eigentlich’ verboten sind”, kommen uns folgende Gedanken:

Wir fahren bei Rot über die Ampel, obwohl es “eigentlich” verboten ist.

Wir befahren den Radweg in falscher Richtung, obwohl das “eigentlich” verboten ist.

Wir fahren mit dem Rad auf dem Gehweg, obwohl er “eigentlich” den Fußgängern vorbe­halten ist.

Wir parken innerhalb der 5‑Meter-Zone an einer Kreuzung, obwohl das “eigentlich” verboten ist.

Wir überqueren die Straße mit dem Rad auf dem Zebra­streifen, obwohl er “eigentlich” den Fußgängern vorbe­halten ist.

Wir fahren mit dem Rad gegen die Einbahn­straße, obwohl das “eigentlich” verboten ist.

Wir rasen in der Spiel­straße, obwohl das “eigentlich” verboten ist.

Wir befahren die Fußgän­gerzone ohne Geneh­migung, obwohl das “eigentlich” den Berech­tigten vorbe­halten ist.

Wir fahren mit dem Fahrrad über den Philo­so­phenweg, obwohl das “eigentlich” verboten ist.

Das alles ist nicht “eigentlich” verboten: Es i s t verboten!

Durch eine solche Wortwahl werden Verkehrs­teil­nehmer, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, hierzu auch noch ermuntert.

Hier der Link zum Bericht:

https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-heidelberg-warum-bremst-keiner-die-radfahrer-auf-dem-philosophenweg-ein-_arid,521096.html