Nachdem wir heute in der RNZ lesen, dass “Radfahrer auf dem Philosophenweg ‘eigentlich’ verboten sind”, kommen uns folgende Gedanken:
Wir fahren bei Rot über die Ampel, obwohl es “eigentlich” verboten ist.
Wir befahren den Radweg in falscher Richtung, obwohl das “eigentlich” verboten ist.
Wir fahren mit dem Rad auf dem Gehweg, obwohl er “eigentlich” den Fußgängern vorbehalten ist.
Wir parken innerhalb der 5‑Meter-Zone an einer Kreuzung, obwohl das “eigentlich” verboten ist.
Wir überqueren die Straße mit dem Rad auf dem Zebrastreifen, obwohl er “eigentlich” den Fußgängern vorbehalten ist.
Wir fahren mit dem Rad gegen die Einbahnstraße, obwohl das “eigentlich” verboten ist.
Wir rasen in der Spielstraße, obwohl das “eigentlich” verboten ist.
Wir befahren die Fußgängerzone ohne Genehmigung, obwohl das “eigentlich” den Berechtigten vorbehalten ist.
Wir fahren mit dem Fahrrad über den Philosophenweg, obwohl das “eigentlich” verboten ist.
Das alles ist nicht “eigentlich” verboten: Es i s t verboten!
Durch eine solche Wortwahl werden Verkehrsteilnehmer, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, hierzu auch noch ermuntert.
Hier der Link zum Bericht:
https://www.rnz.de/nachrichten/heidelberg_artikel,-heidelberg-warum-bremst-keiner-die-radfahrer-auf-dem-philosophenweg-ein-_arid,521096.html