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Heidelberg und die Windkraft

Dieses Thema beschäftigt den Heidel­berger Gemein­derat seit vielen Jahren und wird ebenso emotional und wie kontrovers disku­tiert. Nach unserer Ansicht ist Heidelberg kein idealer Standort für Windenergie. Wir können uns aber auch dem laufenden Prozess zur Ausweisung von Vorrang­flächen in Baden-Württemberg nicht verschließen. Die Metro­pol­region Rhein-Neckar ist verpflichtet mindestens 1,8 Prozent ihrer Fläche als Vorrang­gebiet für Windenergie auszu­weisen. Andern­falls wäre die Errichtung von Windkraft­an­lagen auf der gesamten Gemarkung von Heidelberg möglich.

Zwischen Schönau und dem Heidel­berger Stadtteil Ziegel­hausen liegt eine rund 600 Hektar große Fläche, die sich grund­sätzlich für Windkraft eignet. Die Fläche ist in zwei Teile aufge­teilt: Einen kleineren (rund 110 Hektar) zwischen Heidelberg-Ziegel­hausen und Klein­gemünd sowie einen deutlich größeren (rund 480 Hektar), der vor allem auf Schönauer Gemarkung liegt. Die Landes­an­stalt Forst Baden-Württemberg (Forst BW) möchte als Eigen­tü­merin der Fläche den Höhenzug am Lammer­skopf zur Errichtung von Windkraft­an­lagen verpachten. Wir als Kommune hatten bei der Ausschreibung und dem Geneh­mi­gungs­ver­fahren keinerlei Mitspra­che­recht und konnten somit auch keinerlei direkten Einfluss nehmen. Die Entscheidung hierüber liegt allein beim Land bzw. Forst BW.

Um die Windenergie ggf. auch vor Ort nutzen zu können, hat sich eine Projekt­ge­mein­schaft bestehend aus der Bürger­en­er­gie­ge­nos­sen­schaft Kraichgau, der Heidel­berger Energie­ge­nos­sen­schaft, den Stadt­werken Heidelberg und der Stadt­werke-Koope­ration Trianel Wind und Solar, an der die Stadt­werke Heidelberg beteiligt sind, beworben und im Oktober 2023 die Zusage für die Pacht zur Errichtung eines Bürger­wind­parks erhalten. Mit den Windan­lagen, die auf dem Lammer­skopf entstehen könnten, könnte ein Großteil des Strom­be­darfs aller privater Haushalte in Heidelberg abdeckt werden, Bürge­rinnen und Bürger könnten von günstigem Öko-Strom profi­tieren und sogar Anteile am Bürger­windpark erwerben.

Der nächste Schritt in dem Verfahren, die Prüfungen zu Umwelt­ver­träg­lichkeit und Arten­schutz, ist mittler­weile abgeschlossen: Uns liegt ein Gutachten von nahezu 200 Seiten vor, das besagt, dass im geplante Vorrang­gebiet mit einer Fläche von 600 ha rund 200 ha für Windkraft­nutzung geeignet sind. Das Gutachten bescheinigt, dass bei diesen Flächen kein Risiko der Unver­träg­lichkeit mit den Erhal­tungs­zielen in den Natura 2000 Gebieten besteht. Eine Windener­gie­anlage benötigt etwa 0,7 – 1,0 ha Fläche sowie einen anlage­be­dingten Mindest­ab­stand zur nächsten Windener­gie­anlage. In der Summe kann von der Möglichkeit ausge­gangen werden, dass ca. 10 Windan­lagen im Vorrang­gebiet „Lammer­skopf“ möglich sind.

Für die Begleitung der Umwelt­ver­träg­lich­keits­un­ter­su­chung und der Projek­tierung wurde ein Projekt­beirat einge­richtet, indem der BUND Heidelberg, der BUND Steinachtal und der NABU Heidelberg vertreten sind und die Inter­essen der Umwelt­schutz­ver­bände vertreten. Nach wie vor äußern BUND und NABU große Bedenken: Das IUS-Gutachten sei in Teilen fehlerhaft und inhaltlich unvoll­ständig, natur­schutz­fach­liche Unbedenk­lichkeit könnte nicht begründet werden. Diese Kritik ist für uns nicht nachvoll­ziehbar, denn das explizit von den Verbänden gefor­derte und mit deren Zusam­men­arbeit entstandene Gutachten für Windkraft weist ausrei­chend geeignete Flächen mit geringem Raumwi­dersand aus. Jetzt gilt es zu klären, ob die geäußerten Bedenken substan­ziell sind.