Dieses Thema beschäftigt den Heidelberger Gemeinderat seit vielen Jahren und wird ebenso emotional und wie kontrovers diskutiert. Nach unserer Ansicht ist Heidelberg kein idealer Standort für Windenergie. Wir können uns aber auch dem laufenden Prozess zur Ausweisung von Vorrangflächen in Baden-Württemberg nicht verschließen. Die Metropolregion Rhein-Neckar ist verpflichtet mindestens 1,8 Prozent ihrer Fläche als Vorranggebiet für Windenergie auszuweisen. Andernfalls wäre die Errichtung von Windkraftanlagen auf der gesamten Gemarkung von Heidelberg möglich.
Zwischen Schönau und dem Heidelberger Stadtteil Ziegelhausen liegt eine rund 600 Hektar große Fläche, die sich grundsätzlich für Windkraft eignet. Die Fläche ist in zwei Teile aufgeteilt: Einen kleineren (rund 110 Hektar) zwischen Heidelberg-Ziegelhausen und Kleingemünd sowie einen deutlich größeren (rund 480 Hektar), der vor allem auf Schönauer Gemarkung liegt. Die Landesanstalt Forst Baden-Württemberg (Forst BW) möchte als Eigentümerin der Fläche den Höhenzug am Lammerskopf zur Errichtung von Windkraftanlagen verpachten. Wir als Kommune hatten bei der Ausschreibung und dem Genehmigungsverfahren keinerlei Mitspracherecht und konnten somit auch keinerlei direkten Einfluss nehmen. Die Entscheidung hierüber liegt allein beim Land bzw. Forst BW.
Um die Windenergie ggf. auch vor Ort nutzen zu können, hat sich eine Projektgemeinschaft bestehend aus der Bürgerenergiegenossenschaft Kraichgau, der Heidelberger Energiegenossenschaft, den Stadtwerken Heidelberg und der Stadtwerke-Kooperation Trianel Wind und Solar, an der die Stadtwerke Heidelberg beteiligt sind, beworben und im Oktober 2023 die Zusage für die Pacht zur Errichtung eines Bürgerwindparks erhalten. Mit den Windanlagen, die auf dem Lammerskopf entstehen könnten, könnte ein Großteil des Strombedarfs aller privater Haushalte in Heidelberg abdeckt werden, Bürgerinnen und Bürger könnten von günstigem Öko-Strom profitieren und sogar Anteile am Bürgerwindpark erwerben.
Der nächste Schritt in dem Verfahren, die Prüfungen zu Umweltverträglichkeit und Artenschutz, ist mittlerweile abgeschlossen: Uns liegt ein Gutachten von nahezu 200 Seiten vor, das besagt, dass im geplante Vorranggebiet mit einer Fläche von 600 ha rund 200 ha für Windkraftnutzung geeignet sind. Das Gutachten bescheinigt, dass bei diesen Flächen kein Risiko der Unverträglichkeit mit den Erhaltungszielen in den Natura 2000 Gebieten besteht. Eine Windenergieanlage benötigt etwa 0,7 – 1,0 ha Fläche sowie einen anlagebedingten Mindestabstand zur nächsten Windenergieanlage. In der Summe kann von der Möglichkeit ausgegangen werden, dass ca. 10 Windanlagen im Vorranggebiet „Lammerskopf“ möglich sind.
Für die Begleitung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung und der Projektierung wurde ein Projektbeirat eingerichtet, indem der BUND Heidelberg, der BUND Steinachtal und der NABU Heidelberg vertreten sind und die Interessen der Umweltschutzverbände vertreten. Nach wie vor äußern BUND und NABU große Bedenken: Das IUS-Gutachten sei in Teilen fehlerhaft und inhaltlich unvollständig, naturschutzfachliche Unbedenklichkeit könnte nicht begründet werden. Diese Kritik ist für uns nicht nachvollziehbar, denn das explizit von den Verbänden geforderte und mit deren Zusammenarbeit entstandene Gutachten für Windkraft weist ausreichend geeignete Flächen mit geringem Raumwidersand aus. Jetzt gilt es zu klären, ob die geäußerten Bedenken substanziell sind.