Im Oktober 2022 hat die Stadt Heidelberg dem Kulturhaus Karlstorbahnhof seine neuen Räumlichkeiten in der Südstadt übergeben. Das Gebäude wurde im Auftrag der Stadt von der GGH gebaut und nach den Anforderungen der Bauphysik und des Schallimmissionsschutzes im Rahmen der Gegebenheiten als Bestandsgebäude bestmöglich für die Nutzung hergerichtet. Im Laufe der ersten Veranstaltungen hat sich gezeigt, dass bei bestimmten Veranstaltungsformaten Lärmimmissionen entstehen, die in der Nachbarschaft als störend wahrgenommen werden.
Die Probleme, die im Klub K – der Diskothek im Obergeschoss – bestehen, können hoffentlich bald behoben werden: Der Gemeinderat hat am 12.12.2024 beschlossen, dass dort die Rauch- und Wärmeabzugs-Klappen ausgetauscht werden sollen. Die neuen RWA-Klappen schneiden zwar energetisch etwas schlechter ab, aber die Probleme dortigen Schallimmission sollen sich damit beheben lassen.
Es entstehen jedoch auch im großen Saal zu hohe Schallimmissionen bei Veranstaltungen mit tieffrequenter Musik. Um sich davon ein Bild zu machen, wurde der Gemeinderat zu einem Vororttermin mit den Betreibern, Planern und Fachleuten eingeladen. Sowohl im Gebäude als auch bei der betroffenen Wohnbebauung in der Nähe konnte die Problematik nachvollzogen werden.
Der Termin war sehr konstruktiv und alle Anwesenden möchten eine Lösung finden, die sowohl den Anwohnerinnen und Anwohnern gerecht wird, als auch dem Karlstorbahnhof weiterhin die gewohnten Formate ermöglicht. Allerdings ist die Lösung des Problems im denkmalgeschützten Gebäude mit dem großen Saal nicht so einfach wie im vorgesetzten Neubau, in dem sich der Klub befindet. Deshalb soll nun zunächst ein Workshop mit den bisher beteiligten Personen und einem erweiterten Expertenkreis aus dem Bereich Architektur, Akustik, Musik- und Veranstaltungstechnik stattfinden, bei dem man die Erfahrungen aus anderen Städten und Ländern teilen will und gemeinsam überlegen möchte, welche Lösungen sinnvoll wären und in welcher sie Form durchgeführt werden könnten. Erst danach kann der Gemeinderat entscheiden, inwiefern das Gebäude ggf. ertüchtigt werden sollte.