19. Juli 2021 | Archiv

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“Larissa Winter-Horn” — Stellung­nahme zur „Klapp­stuhl-Affäre“ in der Altstadt

Rechtlich gesehen ist es eine Sonder­nutzung, insofern handelt die Verwaltung geset­zes­konform.

Man kann im Einzelfall abwägen, muss aber auch den Gleich­be­hand­lungs­grundsatz beachten.

Nichts­des­to­trotz wundert uns das „harte Durch­greifen“ des KOD in diesem Bereich,

während schwer­wie­gendere Vergehen ungeahndet bleiben, was oft damit begründet wird,

dass der KOD nicht zu jederzeit überall sein kann. Hier sollte dringend die Periodi­sierung überprüft werden.

Link zum Artikel der RNZ inkl. Update

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