Die unbürokratische Erweiterung der Außengastronomie im Zuge der Corona-Pandemie ist sowohl seitens der Gastronomiebetriebe als auch seitens der Gäste auf positive Resonanz gestoßen. Die Gastronomie befindet sich bedingt durch Fachkräftemangel und Energiepreissteigerung nach wie vor in einer schwierigen Situation, die sich zum Teil auch längerfristig nicht mehr verbessern wird. Die Einwohnerzahl in Heidelberg ist stark gestiegen und steigt weiterhin. In einer Stadt mit einer der höchsten Jahresdurchschnittstemperaturen in Deutschland ist das große Bedürfnis nach Außenbewirtschaftung nicht verwunderlich. Der Wegfall von vereinzelten Parkplätzen ist in der milden Jahreszeit, in der ohnehin vermehrt das Fahrrad genutzt wird, akzeptabel.
Eine moderate Erweiterung der Außenbewirtschaftungsflächen wäre eine gezielte Wirtschaftsförderungsmaßnahme für die Gastronomie und trägt gleichzeitig Lebendigkeit der Innenstadt und der Stadtteile bei. Eine dauerhafte Lösung reduziert den Aufwand für die Verwaltung, gibt der Gastronomie Planungssicherheit und veranlasst gleichzeitig dazu, in eine dauerhafte Ausgestaltung zu investieren, die sich besser in das Stadtbild einfügt.
Wir haben deshalb bei der Verwaltung beantragt, auf Basis der Sondernutzungserlaubnis zur Außenbewirtschaftung, nach Einbeziehung der Bezirksbeiräte, Richtlinien für eine dauerhafte moderate Erweiterung der
Außenbewirtschaftungsflächen zu erarbeiten, die rechtzeitig vor Auslaufen der Sondernutzungserlaubnis am 31.12.2023 beschlossen werden können. Zudem soll die Wirtschaftsförderung die Gastronomie darin unterstützen, dauerhafte Lösungen für die Ausgestaltung der erweiterten Außenbewirtschaftung zu finden, die die Verkehrssicherheit nicht gefährden und sich gleichzeitig gut ins Stadtbild einfügen.