In der letzten Sitzung des Gemeinderates vor den Sommerferien haben wir noch einmal einen Sachantrag für die neue Neckarvorlandsatzung eingebracht:
„Die Anwohnerschaft darf nicht durch Lärm oder auf sonstige Weise (zum Beispiel durch Rauch) unzumutbar gestört werden. Insbesondere ist der Aufenthalt in Gruppen in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr nur gestattet, soweit die Nachtruhe der Anwohnerschaft dadurch nicht gestört wird. Der Aufenthalt in einer Gruppe ist dann gegeben, wenn sich mindestens drei Personen zusammen auf dem Neckarvorland aufhalten. Der Betrieb von jeglichen Tonwiedergabegeräten (insbesondere Bluetooth- und Handyboxen sowie Musikboxen) und Musikinstrumenten in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr ist verboten.“ Dies entspricht der ursprünglichen Vorlage der Verwaltung, eine rot-grüne Mehrheit wollte aus 22 Uhr jedoch 23 Uhr machen.
Wir haben noch einmal daran erinnert, dass das Neckarvorland soll möglichst frei und uneingeschränkt als Aufenthalts- und Erholungsfläche zugänglich sein soll. Die von uns geforderten Uhrzeiten in Hinblick auf unzulässigen Lärm und Nachtruhe entsprechen der geltenden Polizeiverordnung für öffentliche Anlagen. Die Erfahrungen der letzten Jahre und v.a. Monate haben gezeigt, dass eine niederschwellige Ansprache im Sinne einer Awareness-Kampagne, wie sie von einer großen Mehrheit beschlossen wurde, zu einem früheren Zeitpunkt wesentlich besser funktioniert und nur so die beschlossenen Maßnahmen konsequent durchgeführt werden können.
Leider konnte sich unser Antrag knapp nicht durchsetzen und so wird erst ab 23 Uhr gegen den Lärm auf der Neckarwiese eingeschritten.