Im Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft wurden die neuen Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftungsflächen für Heidelberg vorgestellt. Auf unseren Antrag hin hat die Verwaltung die ursprüngliche Satzung aus der Zeit vor Corona Zeiten entsprechend angepasst, denn diese großzügigen Regelungen laufen zum 30.12.2023 aus. Für uns war und ist es wichtig, eine dauerhafte moderate Erweiterung der Außenbewirtschaftung zu erreichen, die gerade auch in den Stadtteilen zu einer tollen, neuen Belebung beigetragen hat. Gleichzeitig ist es wichtig, Planungssicherheit für die Gastronomiebetriebe in Heidelberg herzustellen. Dann können diese beispielsweise auch in entsprechendes Mobiliar investieren, dass sich gut ins Stadtbild einbindet.
Knackpunkt ist, dass künftig eine Außenbewirtschaftung auf der Fahrbahn beziehungsweise auf Parkflächen auf der Fahrbahn nicht mehr möglich sein soll. Diesem Ansinnen haben wir widersprochen, denn wenn nur noch auf Fahrbahn- oder Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen, Fußgängerbereichen, und Bereichen mit Fußgängervorrang Außenbewirtschaftung weiterhin erlaubt ist, würde die Außenbewirtschaftung gerade in den Stadtteilen an vielen Stellen entfallen. Gut, dass die Grünen den Kern unseres Antrages erkannt haben und einen umfangreichen Antrag zur den Verbesserungen der Bedingung gerade in den Stadtteilen gestellt haben.