21. April 2021 | Archiv

Startseite » Archiv » Presseinformation der Stadt Heidelberg – Gastronomie: Ausnahmegenehmigungen für coronabedingten Lieferverkehr

Presse­infor­mation der Stadt Heidelberg — Gastro­nomie: Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen für coronabe­dingten Liefer­verkehr

Gastro­no­mie­be­triebe, die aufgrund der Corona-Pandemie einen Liefer­service einge­richtet haben, können von der Stadt Heidelberg ab sofort Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen für das Parken zum Be- und Entladen erhalten. Oberbür­ger­meister Prof. Dr. Eckart Würzner erklärt dazu: „Mit der Heidel­berger Wirtschafts­of­fensive helfen wir Betrieben bereits seit Beginn der Pandemie an vielen Stellen schnell und unbüro­kra­tisch. Im Sinne einer Ermög­li­chungs­kultur möchten wir nun auch Gastro­nomen die Möglichkeit geben, ihr Fahrzeug zum Be- und Entladen für Liefer­dienste übergangs­weise vor ihrem Lokal abzustellen. Wir haben dazu vereinzelt Nachfragen von Gastro­nomen erhalten und setzen jetzt eine pragma­tische Lösung um. Klar ist aber auch: Wir können Gastro­nomen keine dauer­haften Parkge­neh­mi­gungen ausstellen. Die Fußgän­ger­zonen dürfen nicht zu Parkzonen für Liefer­dienste werden. Das würde unter anderem auch die Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern gefährden. Die Menschen könnten zudem an vielen Stellen nicht mehr den Corona-Sicher­heits­ab­stand einhalten.“

Mit Erteilung einer Ausnah­me­ge­neh­migung wird ermög­licht:

- Die Liefer­fahr­zeuge dürfen im Fußgän­ger­be­reich Altstadt einfahren und ihr Fahrzeug zum Be- und Entladen bis zu 20 Minuten parken.

- Die Liefer­fahr­zeuge dürfen im restlichen Stadt­gebiet auf Flächen mit einge­schränktem Haltverbot sowie auf gebüh­ren­pflich­tigen Parkplätzen, Bewoh­ner­park­plätzen und Parkschei­ben­plätzen zum Be- und Entladen bis zu 20 Minuten parken.

Heidel­berger Gastro­nomen mit Liefer­dienst können ab sofort einen formlosen Antrag auf die kostenlose Ausnah­me­ge­neh­migung per E‑Mail an verkehrsmanagement@heidelberg.de stellen. Die Geneh­migung im Rahmen eines Probe­laufes gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021. Der Antrag muss enthalten:

- Name des Gastro­no­mie­be­triebes

- Name und Anschrift des Antrag­stellers

- Kontakt­daten (Festnetz- oder Mobil­nummer, E‑Mail-Adresse)

- Standort (Wo werden die Fahrzeuge abgestellt?)

- Autokenn­zeichen (pro Betrieb sind maximal zwei Kennzeichen möglich)

Weitere Infor­ma­tionen gibt es unter Telefon 06221 58–30500 oder ‑30598 sowie online unter www.heidelberg.de/verkehr.

Im Altstadt­be­reich sind die Regeln der Straßen­ver­kehrs­ordnung und die Verkehrs­zeichen und
‑einrich­tungen zu beachten. Im reinen Fußgän­ger­be­reich und im Bereich mit Fußgän­ger­vorrang ist den Fußgängern Vorrang einzu­räumen, Schritt­ge­schwin­digkeit zu fahren und beim Rückwärts­fahren mit einem LKW ein Hilfs­posten zum sicheren Ausfahren bereit­zu­stellen. Den Weisungen der Überwa­chungs­person ist Folge zu leisten. Eine Restdurch­fahrts­breite von drei Metern ist beim Parken immer zu gewähr­leisten. Die Ausnah­me­ge­neh­migung ist nicht auf andere Firmen übertragbar.

Heidel­berger Wirtschafts­of­fensive

Die Stadt Heidelberg setzt mit der Heidel­berger Wirtschafts­of­fensive ein Hilfs­paket zur Abmil­derung der Corona-Folgen um. Die Stadt hat 2020 gewerb­lichen Mietern städti­scher Liegen­schaften bereits bis zu sechs Monaten die Miete erlassen und diese Maßnahme bis einschließlich Juni 2021 verlängert. Gastro­nomen stehen – wie im vergan­genen Jahr – auch im gesamten Jahr 2021 erwei­terte Flächen zur Außen­be­wirt­schaftung zur Verfügung, sobald die Corona-Verordnung dies zulässt. Zudem werden auch für 2021 die Gebühren für Außen­be­wirt­schaf­tungs­flächen, Werbe­auf­steller, Waren­ständer, Dekora­ti­ons­ge­gen­stände und ähnlichem ausge­setzt. Bei der Danke­schein-Aktion der Wirtschafts­för­derung hat die Stadt Betriebe, Kultur­ein­rich­tungen und Vereine mit mehr als 350.000 Euro unter­stützt.