20. Mai 2020 | Archiv

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Sport­an­lagen im Freien können unter strengen Vorgaben wieder genutzt werden

Nutzung der städti­schen Sport­stätten nur nach vorhe­riger Beantragung per E‑Mail

Sämtliche Nutzungen der städti­schen Sport­stätten in Heidelberg sind nur nach vorhe­riger Beantragung per E‑Mail beim Amt für Sport- und Gesund­heits­för­derung an Sportamt@Heidelberg.de unter Angabe folgender Punkte gestattet: Sport­anlage, gewünschtes Datum mit Uhrzeit (Dauer von-bis), Sportart, Verein, verant­wort­liche Person, Mailadresse, telefo­nische Erreich­barkeit. Eine schrift­liche Geneh­migung erfolgt zeitnah.

In Heidelberg ist ab sofort Sport auf Anlagen unter freiem Himmel und unter Einhaltung strenger Infek­ti­ons­schutz­vor­gaben wieder erlaubt. Das gilt auch für Anlagen im Freien für Sport mit Tieren, zum Beispiel Reitan­lagen und Hunde­schulen

Folgende Vorgaben sind einzu­halten:

Trainings- oder Übungs­ein­heiten dürfen nur unter freiem Himmel erfolgen. Während der gesamten Einheiten muss ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen allen anwesenden Personen durch­gängig einge­halten werden. Ein Training von Sport- und Spiel­si­tua­tionen, in denen ein direkter körper­licher Kontakt erfor­derlich oder möglich ist, ist untersagt.

Trainings­ein­heiten dürfen ausschließlich indivi­duell oder in Gruppen von maximal fünf Personen erfolgen. Bei größeren Trainings­flächen gilt, dass eine Trainings­gruppe von maximal fünf Personen pro 1.000 Quadrat­meter zulässig ist. Für Mannschaften bedeutet dies, dass indivi­duell und in Klein­gruppen trainiert werden darf, etwa in Form eines Kondi­tions- oder Koordi­na­ti­ons­trai­nings mit mehreren Stationen über das Spielfeld verteilt oder in Form von Technik- und Torschuss­übungen.

Die benutzten Sport- und Trainings­geräte müssen nach der Benutzung sorgfältig gereinigt und desin­fi­ziert werden.

Kontakte außerhalb der Trainings- und Übungs­zeiten sind auf ein Mindestmaß zu beschränken, dabei ist die Einhaltung eines Sicher­heits­ab­stands von mindestens eineinhalb Metern zu gewähr­leisten. Auf Handshakes, Umarmungen, Mannschaftsgruß und Weiteres ist zu verzichten. Vor und nach den Trainings­ein­heiten, insbe­sondere beim Eintreffen und Verlassen der Sport­stätten, sollen Masken getragen werden.

Sport­le­rinnen und Sportler müssen sich bereits außerhalb der Sport­anlage umziehen: Umkleiden und Sanitäts­räume, insbe­sondere Duschen, bleiben geschlossen. Eine Ausnahme: Toiletten, die nachein­ander betreten werden sollen. Wasser, Seife und Einmal­hand­tücher müssen in ausrei­chender Menge bereit­ge­stellt werden. Gültige Hygiene- und Desin­fek­ti­ons­maß­nahmen sind konse­quent einzu­halten. In den Toiletten ist ein Hinweis auf gründ­liches Hände­wa­schen anzubringen. Die Reinigung der vorhan­denen Sanitär­an­lagen sollte je nach Nutzung mindestens einmal täglich – angepasst an das Nutzer­auf­kommen auch häufiger – vorge­nommen werden.

Um Infek­ti­ons­ketten gegebe­nen­falls nachvoll­ziehen zu können, sind die Teilneh­me­rinnen und Teilnehmer der Trainings­an­gebote zu dokumen­tieren. Diese Liste ist vom Verein aufzu­be­wahren und bei Bedarf auszu­hän­digen.

Der Zutritt zu den Sport­an­lagen muss gesteuert und überwacht werden und unter Vermeidung von Warte­schlangen erfolgen. Es sind keine Zuschauer zugelassen. Risiko­gruppen dürfen keiner beson­deren Gefährdung ausge­setzt werden.

Die Nutzung von Gesell­schafts- und sonstigen Gemein­schafts­räumen ist untersagt; Gastro­no­mie­be­reiche müssen geschlossen bleiben.
Für jede Trainings- und Übungs­maß­nahme ist eine verant­wort­liche Person zu benennen, die für die Einhaltung der genannten Regeln verant­wortlich ist. Die Übungs­leiter sind auf die vorge­schrie­benen Verhal­tens­muster ausdrücklich hinzu­weisen und haben deren Anwendung mit Unter­schrift zu bestä­tigen.
Von der Teilnahme am Trainings- und Übungs­be­trieb ausge­schlossen sind Personen, die in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem Kontakt mit einer infizierten Person noch nicht 14 Tage vergangen sind, oder die Symptome eines Atemwegs­in­fekts oder erhöhte Tempe­ratur aufweisen.

Sport­kreis bietet Unter­stützung

Der Sport­kreis Heidelberg hilft Vereinen, die durch die verklei­nerten Gruppen zusätz­liche Übungs­leiter und Betreuer suchen. Er bietet übergangs­weise Unter­stützung beim Training, bei der Koordi­nation oder Betreuung von Sport­gruppen. Für das Training auf Freiflächen können Vereine Musik­boxen beim Sport­kreis mieten. Inter­es­sierte melden sich per E‑Mail an info@sportkreis-heidelberg.de