16. November 2024 | Aktuelles

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Aus der Gemein­de­rats­sitzung: Unsere Haltung zur Fortschreibung des Lärmak­ti­ons­plans der Stadt Heidelberg

Grund­legend ist zu sagen, dass sich nicht die Lärmbe­lastung durch Verkehrslärm verdoppelt hat, sondern die Zahl der Betrof­fenen v.a. aufgrund eines neuen Ermitt­lungs­ver­fahrens so enorm gestiegen ist. Es ist überhaupt kein Vergleich mit dem Ergebnis der letzten Kartierung 2017 möglich. Das ist wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, dass die Verwaltung hier aufgrund von neuen Vorgaben regulierend tätig werden muss, obwohl sich die Gegeben­heiten nicht geändert haben.

Die Verwaltung hat nun einen Vorschlag unter­breitet, an besonders durch Lärm belas­teten Abschnitten von Haupt­ver­kehrs­straßen die zulässige Höchst­ge­schwin­digkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren. Die Vorschläge der Verwaltung für zusätz­liche Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rungen sind v.a. in der Nacht vorge­sehen. Die Unter­lagen sind unter TOP 10 im Bürger­infor­ma­ti­ons­system zur Gemein­de­rats­sitzung am 14.11.2024 einzu­sehen: https://ww1.heidelberg.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=6833

Durch die Geset­zes­än­de­rungen legiti­miert, kamen prompt Forde­rungen, die Geschwin­digkeit auch tagsüber am liebsten stadtweit auf Tempo 30 zu reduzieren. Wir mussten noch einmal darauf hinweisen, dass es in der Gemein­de­rats­sitzung zunächst darum geht, die Offenlage des Maßnah­men­ka­ta­loges zu beschließen – ohne Vorfest­legung. Die Offenlage, bei der die Träger öffent­licher Belange zum Vorschlag der Verwaltung Stellung nehmen können, beginnt am Montag, den 18.11.2024, und endet Mitte Januar.

Es ist gut und immens wichtig, dass zunächst die Träger der öffent­lichen Belange gehört und um Stellung­nahmen gebeten werden. Es geht hier um Feuerwehr, Rettungs­dienste u.a.. Wir erinnern an dieser Stelle an den Verkehrs­versuch in der Mitter­maier Straße, bei dem die Träger öffent­licher Belange zunächst nicht einbe­zogen wurden. Wir sind gespannt, wie deren Einschätzung ausfällt.

Wir haben außerdem angeregt, die Wirtschafts­för­derung mit ins Boot zu nehmen, um auch den Wirtschafts­verkehr zu berück­sich­tigen. Denn bei Reduzierung der Geschwin­digkeit, die von einigen Gruppie­rungen auch tagsüber forciert wird, müssen auch die Auswir­kungen für die Grund­ver­sorgung und die Erreich­barkeit der Bevöl­kerung mit bedacht werden.