Grundlegend ist zu sagen, dass sich nicht die Lärmbelastung durch Verkehrslärm verdoppelt hat, sondern die Zahl der Betroffenen v.a. aufgrund eines neuen Ermittlungsverfahrens so enorm gestiegen ist. Es ist überhaupt kein Vergleich mit dem Ergebnis der letzten Kartierung 2017 möglich. Das ist wieder einmal ein gutes Beispiel dafür, dass die Verwaltung hier aufgrund von neuen Vorgaben regulierend tätig werden muss, obwohl sich die Gegebenheiten nicht geändert haben.
Die Verwaltung hat nun einen Vorschlag unterbreitet, an besonders durch Lärm belasteten Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde zu reduzieren. Die Vorschläge der Verwaltung für zusätzliche Geschwindigkeitsreduzierungen sind v.a. in der Nacht vorgesehen. Die Unterlagen sind unter TOP 10 im Bürgerinformationssystem zur Gemeinderatssitzung am 14.11.2024 einzusehen: https://ww1.heidelberg.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=6833
Durch die Gesetzesänderungen legitimiert, kamen prompt Forderungen, die Geschwindigkeit auch tagsüber am liebsten stadtweit auf Tempo 30 zu reduzieren. Wir mussten noch einmal darauf hinweisen, dass es in der Gemeinderatssitzung zunächst darum geht, die Offenlage des Maßnahmenkataloges zu beschließen – ohne Vorfestlegung. Die Offenlage, bei der die Träger öffentlicher Belange zum Vorschlag der Verwaltung Stellung nehmen können, beginnt am Montag, den 18.11.2024, und endet Mitte Januar.
Es ist gut und immens wichtig, dass zunächst die Träger der öffentlichen Belange gehört und um Stellungnahmen gebeten werden. Es geht hier um Feuerwehr, Rettungsdienste u.a.. Wir erinnern an dieser Stelle an den Verkehrsversuch in der Mittermaier Straße, bei dem die Träger öffentlicher Belange zunächst nicht einbezogen wurden. Wir sind gespannt, wie deren Einschätzung ausfällt.
Wir haben außerdem angeregt, die Wirtschaftsförderung mit ins Boot zu nehmen, um auch den Wirtschaftsverkehr zu berücksichtigen. Denn bei Reduzierung der Geschwindigkeit, die von einigen Gruppierungen auch tagsüber forciert wird, müssen auch die Auswirkungen für die Grundversorgung und die Erreichbarkeit der Bevölkerung mit bedacht werden.