6. März 2026 | Aktuelles, Bauen

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Den Grünen Gürtel um Heidelberg schützen und erhalten!

Die Geset­zeslage nach § 35 Absatz 1 Nummer 8 b (BauGB) ermög­licht es aktuell, dass in einem Korridor von 200 m an Autobahnen und Schie­nen­trassen Photo­voltaik-Freiflä­chen­an­lagen (PV-FFA) privi­le­giert gebaut werden dürfen.

In Heidelberg befinden sich viele solcher Trassen. Daher sind überpro­por­tional viele Agrar­flächen von dieser Ausnah­me­re­gelung betroffen. Tatsächlich liegen schon einige Anträge von Inves­toren vor, die auf besonders großen landwirt­schaft­lichen Flächen PV-FFA reali­sieren möchten.Insbesondere sind hiervon landwirt­schaft­lichen Flächen in Wieblingen und Kirchheim betroffen. Während aber die Flächen in Wieblingen weitest­gehend als Vorrang­flächen für die Landwirt­schaft­aus­ge­wiesen sind, fehlt dieser Schutz für dieFlächen in Kirchheim.

Diese Tatsache gefährdet die Existenz der regio­nalen Landwirt­schaft, die Umwelt­schutz­ziele der Biotop­ver­netzung  und den Wert der Flächen als Erholungs­ge­biete.

Um hier entge­gen­zu­wirken, haben wir beantragt, auch diese Flächen unter Schutz zu stellen und ebenfalls als Vorrang­flächen für Landwirt­schaft auszu­weisen.

Heidelberg hat bereits ausrei­chend Flächen für PV-FFA im Teilre­gio­nalplan Freiflächen-PV-Gebiete ausge­wiesen. Darüber hinaus sollten keine weiteren wertvollen Acker- und Umwelt­schutz­flächen für PV-FFA geopfert werden.