Die Gesetzeslage nach § 35 Absatz 1 Nummer 8 b (BauGB) ermöglicht es aktuell, dass in einem Korridor von 200 m an Autobahnen und Schienentrassen Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) privilegiert gebaut werden dürfen.
In Heidelberg befinden sich viele solcher Trassen. Daher sind überproportional viele Agrarflächen von dieser Ausnahmeregelung betroffen. Tatsächlich liegen schon einige Anträge von Investoren vor, die auf besonders großen landwirtschaftlichen Flächen PV-FFA realisieren möchten.Insbesondere sind hiervon landwirtschaftlichen Flächen in Wieblingen und Kirchheim betroffen. Während aber die Flächen in Wieblingen weitestgehend als Vorrangflächen für die Landwirtschaftausgewiesen sind, fehlt dieser Schutz für dieFlächen in Kirchheim.
Diese Tatsache gefährdet die Existenz der regionalen Landwirtschaft, die Umweltschutzziele der Biotopvernetzung und den Wert der Flächen als Erholungsgebiete.
Um hier entgegenzuwirken, haben wir beantragt, auch diese Flächen unter Schutz zu stellen und ebenfalls als Vorrangflächen für Landwirtschaft auszuweisen.
Heidelberg hat bereits ausreichend Flächen für PV-FFA im Teilregionalplan Freiflächen-PV-Gebiete ausgewiesen. Darüber hinaus sollten keine weiteren wertvollen Acker- und Umweltschutzflächen für PV-FFA geopfert werden.
