An dieser Stelle gilt es auch einmal Danke zu sagen an das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg. Auf unseren Antrag hin wurden die Richtlinien für die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen zur Außenbewirtschaftung in Heidelberg geändert: Die Erweiterung, wie sie in Corona-Zeiten ermöglicht wurde, bleibt dauerhaft erhalten.
Im Haupt- und Finanzausschuss haben wir die Satzung jetzt noch einmal nachgeschärft und das Amt war sehr aufgeschlossen: Die erweiterte Außenbewirtschaftung darf künftig von März bis Oktober genutzt werden, für Außenbewirtschaftung auf Fahrbahnen, Park- und Seitenstreifen sind Ausnahmegenehmigungen möglich und im Sinne des Bürokratieabbaus – und zur Reduzierung des Aufwands bei der Gastronomie wie bei der Verwaltung – wird die Genehmigung automatisch verlängert, wenn sich keine Änderungen ergeben.
Wir freuen uns, dass die lebendige Innenstadt wie auch belebte Stadtteile auf diese Weise weiter erhalten bleiben und gefördert werden und die Gastronomie endlich Planungssicherheit und ein vereinfachtes Verfahren erhält!