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Erwei­terte Außen­be­wirt­schaftung: Endlich Ermög­li­chungs­kultur

An dieser Stelle gilt es auch einmal Danke zu sagen an das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg. Auf unseren Antrag hin wurden die Richt­linien für die Erteilung von Sonder­nut­zungs­er­laub­nissen zur Außen­be­wirt­schaftung in Heidelberg geändert: Die Erwei­terung, wie sie in Corona-Zeiten ermög­licht wurde, bleibt dauerhaft erhalten.

Im Haupt- und Finanz­aus­schuss haben wir die Satzung jetzt noch einmal nachge­schärft und das Amt war sehr aufge­schlossen: Die erwei­terte Außen­be­wirt­schaftung darf künftig von März bis Oktober genutzt werden, für Außen­be­wirt­schaftung auf Fahrbahnen, Park- und Seiten­streifen sind Ausnah­me­ge­neh­mi­gungen möglich und im Sinne des Bürokra­tie­abbaus – und zur Reduzierung des Aufwands bei der Gastro­nomie wie bei der Verwaltung – wird die Geneh­migung automa­tisch verlängert, wenn sich keine Änderungen ergeben.

Wir freuen uns, dass die lebendige Innen­stadt wie auch belebte Stadt­teile auf diese Weise weiter erhalten bleiben und gefördert werden und die Gastro­nomie endlich Planungs­si­cherheit und ein verein­fachtes Verfahren erhält!