21. Oktober 2020 | Archiv

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Schaffen wir uns selbst ab?

Nach dem Bürger­ent­scheid bezüglich der Gewer­be­fläche Großer Ochsenkopf ist mit dem Bürger­be­gehren gegen die Verla­gerung des Ankunfts­zen­trums für Flücht­linge auf die Wolfs­gärten der nächste Bürger­ent­scheid im Anmarsch.

Am 18. Juni 2020 hatte der Gemein­derat der Stadt Heidelberg mit 24 Ja‑, 21 Nein-Stimmen und 2 Enthal­tungen nach langer Debatte entscheiden, dass das Ankunfts­zentrum in die Wolfs­gärten verlegt wird. Uns ist diese Entscheidung nicht leicht gefallen, aber wir halten sie nach Abwägung aller Argumente und der unter­schied­lichen Inter­essen für vertretbar.

Offen­sichtlich gefällt diese Entscheidung einigen Bürge­rinnen und Bürgern aber nicht. Es hat sich recht schnell ein „Bündnis Ankunfts­zentrum, Flücht­linge und Flächen­erhalt – BAFF-PHV“ gegründet. Dessen Ziel ist, die Entscheidung des Gemein­de­rates zu kippen und die Verla­gerung des Ankunfts­zentrum zu verhindern. Das Bündnis macht von dem demokra­ti­schen Recht eines Bürger­be­gehrens Gebrauch. Soweit so gut und in Ordnung.

Die Argumen­tation des Bündnisses auf dem verteilten Flugblatt soll offenbar möglichst viele Bürge­rinnen und Bürger davon überzeugen, mit einer Unter­schrift einen Bürger­ent­scheid herbei­zu­führen. Sie greift aber teilweise zu kurz und ihr muss in einigen Punkten wider­sprochen werden.

Dieses Bündnis mit dem Ziel eines Bürger­be­gehrens wird von einer Gruppe von Gemein­de­rä­tinnen und Gemein­de­räten der Fraktionen Bunte Linke, Die Linke, Die Partei, GAL, HIB und SPD Heidelberg unter­stützt.

Das sehe ich kritisch und es scheint, im Rathaus ist ein neuer Stil einge­zogen. Wieder soll eine (durchaus knappe) Entscheidung, die einem Teil des Gemein­derats nicht passt, aufge­hoben werden. Deshalb wird ein anschließend initi­iertes Bürger­be­gehren unter­stützt, um so den eigenen politi­schen Willen, der im Gemein­derat keine Mehrheit gefunden hat, doch noch durch­zu­setzen.

Mir stellt sich die Frage, was die Entschei­dungen des Gemein­de­rates angesichts eines solchen Vorgehens am Ende noch wert sind, welche Halbwertzeit sie haben und zu guter Letzt, ob sich durch dieses Vorgehen der Gemein­derat am Ende nicht selbst abschafft.

Hier eine kurze Gegen­über­stellung der Fakten: