29. Mai 2021 | Archiv

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Stellung­nahme zum Thema Radent­scheid

Wir wurden von der Rhein-Neckar-Zeitung aufge­fordert, die nachfol­genden Fragen zum Thema Radent­scheid zu beant­worten:

1) Steht Ihre Fraktion/Gruppierung hinter den Zielen des Radent­scheids?

Auch wir fordern, dass Radwege sinnvoll vernetzt und ergänzt werden oder auch sichere und saubere Verkehrswege bzw. deren Sanierung. Aber das Programm des Radent­scheids in seiner Absolutheit wider­spricht unserem Programm: Seit Gründung unserer Wäler­initiative setzen wir uns für ein partner­schaft­liches Neben­ein­ander von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern ein 
– ohne einseitige Bevor­zugung und gegen jede Rücksichts­lo­sigkeit der Verkehrs­teil­nehmer!

2) Rufen Sie Ihre Anhän­ge­rinnen und Anhänger zur Betei­ligung – etwa durch eine Unter­schrift – auf?

Wir werden sicherlich nicht zur Betei­ligung am Radent­scheid aufrufen. Die Forde­rungen des Radent­scheids entsprechen nicht einem rechtlich zuläs­sigen Bürger­be­gehren. Die Initia­toren sugge­rieren den Bürge­rinnen und Bürgern, sie könnten mit dem Radent­scheid etwas entscheiden – und das im Wissen, dass der Radent­scheid rechtlich nicht zulässig ist und deshalb in Freiburg und Stuttgart abgelehnt wurde. Das kommt einer bewussten Täuschung der Bürge­rinnen und Bürger gleich.

3) Würden Sie die Forde­rungen des Radent­scheides auch ohne Bürger­ent­scheid übernehmen?

In ihrer Gänze sicherlich nicht: Es gibt zwar einzelne Überschnei­dungen, aber viele Aspekte wider­sprechen unserem Ansatz vom partner­schaft­liches Mitein­ander aller Verkehrs­teil­nehmer ohne einseitige Bevor­zugung. Zudem sind einige Forde­rungen zeitlich überhaupt nicht zu reali­sieren und die Kosten viel zu gering angesetzt. Bei künftigen Einzel­maß­nahmen werden die Forde­rungen sicherlich mit einfließen, dabei sollten aber auch die Auswir­kungen auf andere Verkehrs­teil­nehmer Berück­sich­tigung finden.

4) Halten Sie ein Bürger­be­gehren für ein geeig­netes Mittel der Verkehrs­po­litik?

Bei komplexen Frage­stel­lungen ist das schwierig, da die Frage­stel­lungen durch JA oder NEIN beant­wortet werden müssen und oft nicht die Dimension dahinter beleuchten. Die Konse­quenz bei dafür oder dagegen kann nie komplett erläutert und bewertet werden.

Bürger­ent­scheide haben oft nur einen Teil der Stadt­ge­sell­schaft und deren Belange im Blick. Der Gemein­derat muss alle Belange wie auch die Stadt­ent­wicklung im Blick behalten. Am Beispiel Betriebshof bekommen wir aktuell deutlich zu spüren, dass der Bürger­ent­scheid Großer Ochsenkopf ein großes Potenzial für die Stadt­ent­wicklung zunichte gemacht hat.

Zudem entwerten Bürger­ent­scheide das demokra­tisch gewählte Gremium – den Gemein­derat. Wenn mühevoll getroffene Entschei­dungen einer lautstarken Minderheit nicht gefallen und durch einen Bürger­ent­scheid gekippt werden, ist das bedenklich und v.a. auch undemo­kra­tisch.