Wir wurden von der Rhein-Neckar-Zeitung aufgefordert, die nachfolgenden Fragen zum Thema Radentscheid zu beantworten:
1) Steht Ihre Fraktion/Gruppierung hinter den Zielen des Radentscheids?
Auch wir fordern, dass Radwege sinnvoll vernetzt und ergänzt werden oder auch sichere und saubere Verkehrswege bzw. deren Sanierung. Aber das Programm des Radentscheids in seiner Absolutheit widerspricht unserem Programm: Seit Gründung unserer Wälerinitiative setzen wir uns für ein partnerschaftliches Nebeneinander von Fußgängern, Radfahrern und Autofahrern ein – ohne einseitige Bevorzugung und gegen jede Rücksichtslosigkeit der Verkehrsteilnehmer!
2) Rufen Sie Ihre Anhängerinnen und Anhänger zur Beteiligung – etwa durch eine Unterschrift – auf?
Wir werden sicherlich nicht zur Beteiligung am Radentscheid aufrufen. Die Forderungen des Radentscheids entsprechen nicht einem rechtlich zulässigen Bürgerbegehren. Die Initiatoren suggerieren den Bürgerinnen und Bürgern, sie könnten mit dem Radentscheid etwas entscheiden – und das im Wissen, dass der Radentscheid rechtlich nicht zulässig ist und deshalb in Freiburg und Stuttgart abgelehnt wurde. Das kommt einer bewussten Täuschung der Bürgerinnen und Bürger gleich.
3) Würden Sie die Forderungen des Radentscheides auch ohne Bürgerentscheid übernehmen?
In ihrer Gänze sicherlich nicht: Es gibt zwar einzelne Überschneidungen, aber viele Aspekte widersprechen unserem Ansatz vom partnerschaftliches Miteinander aller Verkehrsteilnehmer ohne einseitige Bevorzugung. Zudem sind einige Forderungen zeitlich überhaupt nicht zu realisieren und die Kosten viel zu gering angesetzt. Bei künftigen Einzelmaßnahmen werden die Forderungen sicherlich mit einfließen, dabei sollten aber auch die Auswirkungen auf andere Verkehrsteilnehmer Berücksichtigung finden.
4) Halten Sie ein Bürgerbegehren für ein geeignetes Mittel der Verkehrspolitik?
Bei komplexen Fragestellungen ist das schwierig, da die Fragestellungen durch JA oder NEIN beantwortet werden müssen und oft nicht die Dimension dahinter beleuchten. Die Konsequenz bei dafür oder dagegen kann nie komplett erläutert und bewertet werden.
Bürgerentscheide haben oft nur einen Teil der Stadtgesellschaft und deren Belange im Blick. Der Gemeinderat muss alle Belange wie auch die Stadtentwicklung im Blick behalten. Am Beispiel Betriebshof bekommen wir aktuell deutlich zu spüren, dass der Bürgerentscheid Großer Ochsenkopf ein großes Potenzial für die Stadtentwicklung zunichte gemacht hat.
Zudem entwerten Bürgerentscheide das demokratisch gewählte Gremium – den Gemeinderat. Wenn mühevoll getroffene Entscheidungen einer lautstarken Minderheit nicht gefallen und durch einen Bürgerentscheid gekippt werden, ist das bedenklich und v.a. auch undemokratisch.