31. August 2020 | Archiv

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Wichtige Kampagne – nicht nur für E‑Scooter, sondern auch für Fahrrad­fahrer sehr zu empfehlen!

Innen­mi­nister Thomas Strobl hat in Stuttgart den Start­schuss für die Kampagne „#ridei­t­right – schnell und sicher durch die Stadt – e‑scootern, aber richtig!“ gegeben.

Wir finden diese Kampagne sehr wichtig, nicht nur für E‑Scooter sondern auch für Fahrräder!

https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/start-der-kampagne-rideitright‑1/?cHash=520c

Grund­sätzlich gilt: Elektro­kleinst­fahr­zeuge müssen überall dort fahren, wo man auch mit dem Fahrrad unterwegs sein soll“, stellt Minister Thomas Strobl klar.

Das heißt: Die E‑Scooter müssen Radver­kehrs­flächen nutzen, unabhängig davon, ob diese für Radfah­rende benut­zungs­pflichtig sind oder nicht. Fehlen baulich angelegte Radwege oder Radfahr­streifen, darf man die Fahrbahn sowie außerorts auch die Seiten­streifen nutzen. Das Fahren entgegen einer Einbahn­straße ist nur zugelassen, wenn eine Freigabe für E‑Scooter besteht. Das Fahren ist zudem nur alleine und ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt.

E‑Scooter sind kein Spielzeug!

Im ersten Jahr seit Einführung der Elektro­kleinst­fahr­zeu­ge­ver­ordnung hat die Polizei 122 Verkehrs­un­fälle mit Elektro­kleinst­fahr­zeugen aufge­nommen. In rund drei Vierteln der Unfälle (89) haben die Fahre­rinnen und Fahrer der Elektro­kleinst­fahr­zeuge den Unfall selbst verur­sacht. Insgesamt wurden 23 Menschen schwer und 85 leicht verletzt. Glück­li­cher­weise ist keine Person durch einen Verkehrs­unfall mit einem E‑Scooter gestorben.