Innenminister Thomas Strobl hat in Stuttgart den Startschuss für die Kampagne „#rideitright – schnell und sicher durch die Stadt – e‑scootern, aber richtig!“ gegeben.
Wir finden diese Kampagne sehr wichtig, nicht nur für E‑Scooter sondern auch für Fahrräder!
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/start-der-kampagne-rideitright‑1/?cHash=520c
Grundsätzlich gilt: Elektrokleinstfahrzeuge müssen überall dort fahren, wo man auch mit dem Fahrrad unterwegs sein soll“, stellt Minister Thomas Strobl klar.
Das heißt: Die E‑Scooter müssen Radverkehrsflächen nutzen, unabhängig davon, ob diese für Radfahrende benutzungspflichtig sind oder nicht. Fehlen baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen, darf man die Fahrbahn sowie außerorts auch die Seitenstreifen nutzen. Das Fahren entgegen einer Einbahnstraße ist nur zugelassen, wenn eine Freigabe für E‑Scooter besteht. Das Fahren ist zudem nur alleine und ab einem Alter von 14 Jahren erlaubt.
E‑Scooter sind kein Spielzeug!
Im ersten Jahr seit Einführung der Elektrokleinstfahrzeugeverordnung hat die Polizei 122 Verkehrsunfälle mit Elektrokleinstfahrzeugen aufgenommen. In rund drei Vierteln der Unfälle (89) haben die Fahrerinnen und Fahrer der Elektrokleinstfahrzeuge den Unfall selbst verursacht. Insgesamt wurden 23 Menschen schwer und 85 leicht verletzt. Glücklicherweise ist keine Person durch einen Verkehrsunfall mit einem E‑Scooter gestorben.