In einer 6‑stündigen gemeinsamen Sitzung haben sich die Mitglieder aus vier Ausschüssen mit der Strategie 2035 der GGH, aber auch mit dem wohnungspolitischen Konzept PHV auseinandergesetzt. Eine Einigung scheint in Sicht, der abschließende Beschluss wird jedoch erst im Gemeinderat Anfang Februar getroffen.
2020 haben wir federführend dazu beigetragen, dass bei der Entwicklung von PHV maßvoll mit dem Flächenbedarf umgegangen wird und v.a. über die Erweiterungsfläche, die noch nicht im Flächennutzungsplan enthalten ist, erst entschieden wird, wenn alle anderen Flächen entwickelt sind (nach 2030).
Deshalb haben wir zusätzlich zur Beschlussvorlage des wohnungspolitischen Konzepts folgenden Antrag gemeinsam mit der CDU und FDP gestellt, um klarzustellen, dass das wohnungspolitische Konzept auch ohne Erweiterungsfläche funktioniert bzw. dass hier nicht bezahlbarer Wohnraum gegen Flächenverbrauch ausgespielt wird. Gleichzeitig haben wir auch eine Verantwortung gegenüber dem neu entstehenden Stadtteil und den Bürgerinnen und Bürgern, die dort leben werden.
1. Die zeitliche Umsetzung der einzelnen Teilflächen geschieht entsprechend dem bestehenden Beschluss des Gemeinderates, und sieht eine bauliche Realisierung der Fläche 4.1 frühestens ab 2030 vor. Eine Realisierung der Fläche 4.2 erfolgt nur bei Bedarf und erst im Anschluss der Fertigstellung der anderen Flächen.
2. Die Gesamtentwicklung zu den Wohnungsmarktsegmenten wird zu 50 Prozent der Gesamtwohnfläche frei finanziert, zu 20 Prozent preis gedämpft und zu 30 Prozent gefördert sein. Die Verteilung der Wohnungsmarktsegmente auf einzelne Teilflächen wird nicht festgeschrieben, es muss aber auch ohne Erweiterungsflächen gewährleistet sein, dass 50 Prozent der Gesamtwohnfläche frei finanziert und 50 Prozent preis gedämpft oder gefördert sein wird. Da die räumliche Verteilung der einzelnen Wohnungsmarktsegmente auf die zukünftigen Quartiere deren unterschiedlichen Eignungen Rechnung trägt, kommt es zwangsläufig zu unterschiedlichen Verteilungen in den einzelnen Quartieren (z.B. preis gedämpfter Wohnraum vornehmlich in Bestandsgebäuden, geförderter Wohnraum und frei finanzierter Wohnraum vornehmlich im Neubau).
Die Qualität der Quartiere soll im Sinne des Iba Prozesses beibehalten werden. So soll z.B. entlang der Außenseite des Parkways keine Wohnungsnutzung in den Erdgeschosszonen zur Straßenseite hin erfolgen.