14. Januar 2022 | Archiv

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Wohnungs­po­li­ti­sches Konzept PHV

In einer 6‑stündigen gemein­samen Sitzung haben sich die Mitglieder aus vier Ausschüssen mit der Strategie 2035 der GGH, aber auch mit dem wohnungs­po­li­ti­schen Konzept PHV ausein­an­der­ge­setzt. Eine Einigung scheint in Sicht, der abschlie­ßende Beschluss wird jedoch erst im Gemein­derat Anfang Februar getroffen.

2020 haben wir feder­führend dazu beigetragen, dass bei der Entwicklung von PHV maßvoll mit dem Flächen­bedarf umgegangen wird und v.a. über die Erwei­te­rungs­fläche, die noch nicht im Flächen­nut­zungsplan enthalten ist, erst entschieden wird, wenn alle anderen Flächen entwi­ckelt sind (nach 2030).

Deshalb haben wir zusätzlich zur Beschluss­vorlage des wohnungs­po­li­ti­schen Konzepts folgenden Antrag gemeinsam mit der CDU und FDP gestellt, um klarzu­stellen, dass das wohnungs­po­li­tische Konzept auch ohne Erwei­te­rungs­fläche funktio­niert bzw. dass hier nicht bezahl­barer Wohnraum gegen Flächen­ver­brauch ausge­spielt wird. Gleich­zeitig haben wir auch eine Verant­wortung gegenüber dem neu entste­henden Stadtteil und den Bürge­rinnen und Bürgern, die dort leben werden.

1. Die zeitliche Umsetzung der einzelnen Teilflächen geschieht entspre­chend dem bestehenden Beschluss des Gemein­de­rates, und sieht eine bauliche Reali­sierung der Fläche 4.1 frühestens ab 2030 vor. Eine Reali­sierung der Fläche 4.2 erfolgt nur bei Bedarf und erst im Anschluss der Fertig­stellung der anderen Flächen.

2. Die Gesamt­ent­wicklung zu den Wohnungs­markt­seg­menten wird zu 50 Prozent der Gesamt­wohn­fläche frei finan­ziert, zu 20 Prozent preis gedämpft und zu 30 Prozent gefördert sein. Die Verteilung der Wohnungs­markt­seg­mente auf einzelne Teilflächen wird nicht festge­schrieben, es muss aber auch ohne Erwei­te­rungs­flächen gewähr­leistet sein, dass 50 Prozent der Gesamt­wohn­fläche frei finan­ziert und 50 Prozent preis gedämpft oder gefördert sein wird. Da die räumliche Verteilung der einzelnen Wohnungs­markt­seg­mente auf die zukünf­tigen Quartiere deren unter­schied­lichen Eignungen Rechnung trägt, kommt es zwangs­läufig zu unter­schied­lichen Vertei­lungen in den einzelnen Quartieren (z.B. preis gedämpfter Wohnraum vornehmlich in Bestands­ge­bäuden, geför­derter Wohnraum und frei finan­zierter Wohnraum vornehmlich im Neubau).

Die Qualität der Quartiere soll im Sinne des Iba Prozesses beibe­halten werden. So soll z.B. entlang der Außen­seite des Parkways keine Wohnungs­nutzung in den Erdge­schoss­zonen zur Straßen­seite hin erfolgen.