9. Februar 2023 | Archiv, Klimaschutz & Mobilität

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Arbeits­gruppe Parkraum­be­wirt­schaftung und Bewoh­ner­parken

Die vom Gemein­derat im November 2022 beschlossene Arbeits­gruppe aus Mitgliedern des Stadt­rates und Fachleuten der Verwaltung hat erstmals getagt um den Status quo, die Rahmen­be­din­gungen und die aktuelle Recht­spre­chung, die Vorge­hens­weise zur Parkda­ten­er­hebung und das weitere Vorgehen zu besprechen.

Zwischen­zeitlich hat ein Kameraauto den öffent­lichen Parkraum digital erfasst und kartiert.

Dazu hat das Unter­nehmen „EasyPark“ die in Heidelberg bestehende Flotten wie Taxis und Liefer­dienste mit spezi­ellen Lasern ausge­stattet, zum anderen ein eigenes Kameraauto einge­setzt und so die Daten erhoben. Es werden nicht nur die zenti­me­ter­ge­nauen Positionen von Parkplätzen, sondern auch die jewei­ligen Parkregeln und ‑beschrän­kungen berück­sichtigt.

So kann ermittelt werden, wie viele öffent­liche Parkmög­lich­keiten verfügbar sind, wie hoch deren Auslastung in den einzelnen Straßen ist, welche Straßen von Falsch­parken und welche Stadt­teile besonders vom Parkdruck betroffen sind. Anhand dieser, für jeden Stadtteil bzw. für jedes Quartier spezi­fi­schen Daten sollen gezielte Maßnahmen erarbeitet werden.

In Heidelberg gibt es bereits seit 1961 Parkraum­be­wirt­schaf­tungs­maß­nahmen. Aktuell gibt es ein Konzept für Bewoh­ner­parken nur in der Altstadt, Bergheim (teilweise), Weststadt, Neuenheim, Rohrbach (teilweise, nur Ortskern) und Handschuh­sheim. In der Bahnstadt ist u.a. seit 2014 im öffent­lichen Verkehrsraum kein Dauer­parken bzw. Langzeit­parken mehr zulässig.

Bei der Erarbeitung des neuen Konzeptes ist uns besonders wichtig, dass die unter­schied­liche Ausgangslage der einzelnen Stadt­teilen berück­sichtigt werden und die Maßnahmen in erster Linie dazu dienen, die Sicherheit im Straßenraum gerade für Kinder zu verbessern. Zudem bedeutet Parkraum­be­wirt­schaftung nicht automa­tisch, dass Parken im öffent­lichen Raum überall kosten­pflichtig wird. Wir werden uns neben den u.U. notwen­digen Anwoh­ner­park­zonen insbe­sondere für stadt­weite Parkzonen für Handwerk, Pflege­berufe u.a. einsetzen.