Eigentlich sollte in der Gemeinderatsitzung am 15.12.2023 darüber entschieden werden, ob und wie ein längerfristiger Verkehrsversuch in der Mittermaierstraße mit Umwandlung einer oder mehrerer Fahrspuren in eine Fahrradspur durchgeführt wird. Aber mittlerweile hat die Mehrheit des Gemeinderates eingesehen, dass auf der unzureichenden Grundlage des Amtes für Mobilität hierüber keine Entscheidung gefällt werden kann. Während im Fachausschuss auf unseren Antrag auf Vertagung noch flapsig gekontert wurde „man müsse auch mal mutig sein“, hat nun eine große Mehrheit der Vertagung zugestimmt.
Uns ist dabei vor allem wichtig, dass bei diesem Vorhaben die Träger der öffentlichen Belange wie Polizei, Feuerwehr, VRN, DRK usw. in die Planungen eingebunden werden und schriftlich Stellung nehmen, was bisher versäumt wurde. Ebenso fehlen belastbare Zahlen zur Nutzung der Strecke von allen Verkehrsteilnehmern über den gesamten Tagesverlauf. In einem gemeinsamen Antrag mit CDU und FDP haben wir das noch einmal unterstrichen.
Es ist einerseits unverantwortlich, hier einen Beschluss zu fassen, ohne die Träger öffentlicher Belange zu berücksichtigen: Das Wegnehmen einer oder mehrerer Fahrspuren für den MIV an dieser Stelle ist eine sehr komplexe Situation, die über die verkehrliche Nutzung der Mittermaierstraße hinausgeht. Sie hat gravierenden Einfluss auf die Gewährleistung von wichtigen Funktionen der Träger öffentlicher Belange. Die Mittermaierstraße ist für Rettungsdienste und Krankentransporte als Hauptachse definiert und dient als schnellstmögliche Zufahrt für das Universitätsklinikum. Die angedachte Verkehrsmaßnahme würde zu erheblichen Verzögerungen bei der An- und Abfahrt von Einsätzen und damit zu Lasten der Notfallpatienten führen. Auch bei mehreren Linien des ÖPNV würde die bereits jetzt zu Stoßzeiten unbefriedigende Situation noch verschlechtert werden.
Zudem ist es rechtlich nicht zulässig, einen Verkehrsversuch zum jetzigen Zeitpunkt anzuordnen: Der VGH Kassel hat kürzlich eine solche Anordnung als unzulässig beschieden, weil die Bestandsaufnahme und Bewertung der Straßenverkehrsbehörde nicht ausreichend war.