Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat den Berufungstermin auf den 06. Juli 2021 gelegt.
Wir sind der Auffassung, den Auftrag der weitaus großen Mehrheit der Heidelberger Bevölkerung zu haben, geschlossene Verträge auch durchzusetzen zu versuchen.
Für uns war die Entscheidung der in der ersten Instanz befassten Richter alles andere als eindeutig, da dass Gericht mitten im Rechtstreit seine Auffassung geändert hat.
Wir erhoffen uns vom Oberlandesgericht ein gerechtes Urteil – und damit werden dann alle Beteiligte leben müssen.
Die Stadt wird im Erfolgsfall wieder Eigentümer werden und dann damit so verfahren, wie es die Bevölkerung offensichtlich wünscht.
Das wird dann der Gemeinderat unter Abwägung aller Chancen und Risiken zu entscheiden haben.
Ein Sterne-Lokal nur für Betuchte, wie es derzeit aus durchsichtigen Gründen im Hinblick auf den laufenden Prozess betrieben wird, wird es aber keinesfalls werden.