3. Februar 2021 | Archiv

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Stellung­nahme der Fraktion „ Die Heidel­berger“ zum Thema „Alter Kohlhof“

Das Oberlan­des­ge­richt Karlsruhe hat den Berufungs­termin auf den 06. Juli 2021 gelegt.

Wir sind der Auffassung, den Auftrag der weitaus großen Mehrheit der Heidel­berger Bevöl­kerung zu haben, geschlossene Verträge auch durch­zu­setzen zu versuchen.

Für uns war die Entscheidung der in der ersten Instanz befassten Richter alles andere als eindeutig, da dass Gericht mitten im Recht­streit seine Auffassung geändert hat.

Wir erhoffen uns vom Oberlan­des­ge­richt ein gerechtes Urteil – und damit werden dann alle Betei­ligte leben müssen.

Die Stadt wird im Erfolgsfall wieder Eigen­tümer werden und dann damit so verfahren, wie es die Bevöl­kerung offen­sichtlich wünscht.

Das wird dann der Gemein­derat unter Abwägung aller Chancen und Risiken zu entscheiden haben.

Ein Sterne-Lokal nur für Betuchte, wie es derzeit aus durch­sich­tigen Gründen im Hinblick auf den laufenden Prozess betrieben wird, wird es aber keines­falls werden.