18. November 2020 | Archiv

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Unter­bindung zuneh­mender Verstöße gegen Rechts­vor­schriften im landwirt­schaft­lichen Bereich

Auf Feld und Flur macht sich seit März 2020 ein höheres Perso­nen­auf­kommen bemerkbar.

Spazier­gänger, Radfahrer, Freizeit­sportler sowie Hunde­halter suchen Erholung in der Natur. Gleich­zeitig gehen die Landwirte ihrer Arbeit nach.

Die Stadt­ver­waltung soll Lösungs­vor­schläge erarbeiten, um die zuneh­menden Verstöße gegen Rechts­vor­schriften im landwirt­schaft­lichen Bereich und daraus hervor­ge­hender Beein­träch­tigung von Landwirten/innen, landwirt­schaft­lichen Kulturen und geschützten Biotopen zu unter­binden. Bestand­teile könnten vermehrte Kontrollen des ruhenden und fließenden Verkehrs sein sowie eine öffent­lich­keits­wirksame Aufklä­rungs­kam­pagne.

Für ein gutes Mitein­ander auf Feld und Flur sind jedoch Regeln zu berück­sich­tigen, wie z.B.:

1) Landwirt­schaftlich genutzte Flächen dürfen laut Landes­na­tur­schutz­gesetz während der Nutzzeit

(in der Regel zwischen Saat und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung) nicht betreten werden – egal ob sie einge­zäunt sind oder nicht.

2) Feld- und Wiesenwege haben viele Funktionen. Für die Landwirte/innen führen diese in erster Linie zu ihren Arbeits­plätzen, auf denen sie regionale Lebens­mittel und Futter für Tiere erzeugen. Landwirt­schaft­liche Maschinen sind breit und schwer zu manövrieren – ihnen sollte Vorfahrt gewährt werden. Freizeit­sportlern oder Spazier­gängern fällt es leichter, auf den Randstreifen auszu­weichen. Parkende Fahrzeuge erschweren ebenfalls oft die Arbeit der Landwirte/innen.

3) Die Beschil­derung ‚Landwirt­schaft­licher Verkehr frei‘ ist zu beachten – solche Wege dürfen nach Straßen­ver­kehrs­ordnung von privaten Fahrzeugen nicht befahren werden.

4) Frei laufende Hunde können Weide­tiere in Panik versetzen und Wildtiere sowie Vögel aufschrecken. Sie sollten weiterhin nicht auf bestellten Acker­flächen oder Wiesen rennen.

Sollte dies nicht gewähr­leistet werden können, sollten sie besser an der Leine geführt werden. Hinter­las­sen­schaften von Hunden auf Wiesen und Äckern, auf denen Lebens- und Futter­mittel erzeugt werden, können nicht toleriert werden.

5) Wiesen und Felder sind keine Müllhalden: Wegge­worfene Flaschen, verges­senes Hunde­spielzeug, Einweg­ver­pa­ckungen, Scherben oder Dosen können ins Futter von Nutztieren gelangen und die Tiere lebens­ge­fährlich verletzen, ebenso Wildtiere. Außerdem können diese Gegen­stände teure Schäden an Maschinen verur­sachen.

6) Respekt­volles Mitein­ander anstatt Anfein­dungen: Landwirte sind leider vermehrt Anfein­dungen

aus der Bevöl­kerung ausge­setzt. Vor allem wenn gedüngt wird oder Pflan­zen­schutz betrieben wird. Statt Anfein­dungen sollte eher der Dialog gesucht werden. Die Landwirte sind für Fragen offen und erklären gerne, was sie tun und warum.

Die Heidel­berger Landwirte betei­ligen sich gerne an der Erarbeitung der Lösungen und können v.a. die kriti­schen Bereiche in den Stadt­teilen identi­fi­zieren, um den Aufwand zu reduzieren.

Diesen Antrag haben wir gemeinsam mit der CDU Heidelberg gestellt. Die Stadt­ver­waltung schlägt vor, das Thema im Mai zu beraten. Wir haben jedoch darauf gepocht, dass hier schon früher Handlungs­bedarf besteht.