25. Oktober 2024 | Aktuelles, Verkehr

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Strengere Regeln für E‑Tretroller

Mittler­weile sind E‑Tretroller in der ganzen Stadt allgegenwärtig. Sie werden gerne genutzt, um kürzere oder auch längere Strecken zwischen Wohnung, ÖPNV-Halte­stellen oder sonstigen Ausgangs­punkten zu überbrücken. Die durch­schnittlich gefahrene Strecke beträgt 1,6 km, die überwiegend in den Abend­stunden oder am Wochenende gefahren wird. Leider werden die E‑Tretroller aber auch nur zum Spaß genutzt und sowohl beim Fahren als auch bei Abstellen der E‑Tretroller kommt es immer wieder zu Konflikten bis hin zu Unfällen. Gerade mobilitätsein­geschränkte Menschen sind davon betroffen.

Daher würden wir uns für die Nutzung von E‑Tretrollern weitere Regelungen wünschen. Das neue E‑Tret­roller-Konzept der Stadt Heidelberg regelt hingegen nur die Anzahl der Anbieter, der Fahrzeuge und der Abstellflächen und hat somit keinen Einfluss auf das Verhalten der Nutzer. Hier bedarf es weiterer Maßnahmen. Ob die neuen Regelungen den erwünschten Effekt bringen, bleibt abzuwarten.

Wir bemängeln insbe­sondere, dass Abstellflächen nur in der Altstadt, Bergheim, Weststadt, Neuenheim und Bahnstadt einge­richtet werden sollen. Die Proble­matik des Abstellens und der damit einher­ge­henden Gefahren ist jedoch unabhängig von einzelnen Stadt­teilen zu sehen und gerade in den alten, gewach­senen Stadt­teilen sind ebenfalls beengte Verhältnisse (Gehwege) vorzu­finden. Daher haben wir beantragt, zu prüfen, ob auch in den Außenstadt­teilen Abstellflächen besten­falls in Abstimmung mit den Bezirksbeiräten eingerichtet werden können. Der Antrag wurde einstimmig beschlossen.

Übrigens: Den gewünschten und gerne herbei­ge­re­deten Effekt zur Verkehrs­wende und somit zum Klima­schutz erfüllen E‑Tretroller nicht, denn  insgesamt ist die Co2 Einsparung zu gering. E‑Tretroller haben eine zu kurze Lebens­dauer, die Herstel­lungs­emis­sionen sind zu hoch und der Anteil an genutztem erneu­er­barem Strom ist zu gering!